
Vermögenssteuer im Kanton Zürich – Das müssen Sie wissen
Sie besitzen Vermögen und fragen sich, ob darauf Steuern anfallen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die Vermögenssteuer greift, welche Beträge ausgenommen sind und wie sich die Regelungen konkret im Kanton Zürich gestalten.
Was ist die Vermögenssteuer?
In der Schweiz wird die Vermögenssteuer von den Kantonen und Gemeinden erhoben – nicht jedoch vom Bund. Es handelt sich dabei um eine direkte Steuer auf das Reinvermögen natürlicher Personen. Die Berechnung erfolgt jährlich und berücksichtigt unter anderem den Wohnort, den Zivilstand sowie die Höhe des Vermögens.
Zum steuerpflichtigen Vermögen zählen unter anderem:
- Bargeld und Bankguthaben
- Immobilien
- Aktien und andere Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Kunstgegenstände und Schmuck
Ausgenommen von der Vermögenssteuer sind hingegen der Hausrat, persönliche Alltagsgegenstände sowie Guthaben in der beruflichen und privaten Vorsorge (Säule 2 und Säule 3a).
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, unterliegt diese ebenfalls der Vermögenssteuer. Grundlage ist der sogenannte Steuerwert, der meist zwischen etwa 60 bis 80 % des Marktwerts liegt. Nicht zu verwechseln ist dies mit der Liegenschaftssteuer, die in einigen Kantonen zusätzlich erhoben wird.
In den meisten Kantonen ist die Vermögenssteuer progressiv, das heisst, der Steuersatz steigt mit zunehmendem Vermögen. Freibeträge sorgen dafür, dass nur das Vermögen ab einem bestimmten Schwellenwert steuerpflichtig ist. In der Praxis tragen somit vor allem vermögende Personen den Hauptanteil dieser Steuer.
So wird im Kanton Zürich besteuert
Berechnung der Vermögenssteuer im Kanton Zürich
Die Vermögenssteuer wird im Kanton Zürich in mehreren Schritten berechnet:
- Die steuerbaren Vermögenswerte werden zusammengerechnet.
- Vom Vermögen werden die Schulden abgezogen.
- Das Ergebnis (Reinvermögen) wird mit dem Vermögenssteuersatz multipliziert.
- Das Ergebnis wird mit dem Steuerfuss der Gemeinde und des Kantons multipliziert, um den effektiven Steuerbetrag zu erhalten.
Für das Steuerjahr 2025 liegt der Staatssteuerfuss im Kanton Zürich bei 98 %. Einige Beispiele für Gemeindesteuerfüsse im Kanton Zürich:
Die vollständige Liste der Gemeindesteuerfüsse findet sich auf der Website des Kantons Zürich.
Tarife der Vermögenssteuer im Kanton Zürich
Grundtarif (für Alleinstehende)
Reduzierter Tarif (für Ehepaare oder Alleinerziehende mit Kindern)
Freibeträge im Kanton Zürich
Zwar gibt es in Zürich keine als solche bezeichneten Freibeträge, de facto wird aber nur der Teil des Vermögens besteuert, der eine gewisse Schwelle übersteigt:
- 80’000 Franken bei alleinstehenden Personen
- 159’000 Franken bei Ehepaaren
Anders ausgedrückt: Für den Anteil des Vermögens unter dieser Schwelle beträgt der Vermögenssteuersatz 0 %.
Rechenbeispiele: Was kostet die Vermögenssteuer?
Beispielrechnung – Stadt Zürich, alleinstehend:
Beispielrechnung – Stadt Zürich, verheiratet:
Vermögenssteuer berechnen
Am bequemsten lässt sich die persönliche Steuerbelastung mit dem Online-Steuerrechner des Kantons Zürich oder dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnen. Diese Tools ermöglichen eine individuelle Einschätzung unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren:
https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/steuern-natuerliche-personen.html
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/steuerstatistiken-estv/steuerrechner.html
Key takeaways
- Die Vermögenssteuer beginnt im Kanton Zürich ab 80’000 Franken (alleinstehend) oder 159’000 Franken (verheiratet) und steigt mit der Höhe des Vermögens.
- Wie viel Vermögenssteuern Sie zahlen, hängt vom Vermögen und vom Steuerfuss Ihrer Gemeinde ab.