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3 juillet 2025

Vermögenssteuer im Kanton Basel-Landschaft: Alles, was Sie wissen müssen

Die Vermögenssteuer ist in der Schweiz eine kantonal geregelte Steuer, die auf das Reinvermögen natürlicher Personen erhoben wird. Auch im Kanton Basel-Landschaft ist sie fester Bestandteil der ordentlichen Besteuerung – zusammen mit der Einkommenssteuer wird sie jährlich veranlagt. Wie hoch die Abgaben konkret ausfallen, hängt von der Höhe des Vermögens, von bestehenden Schulden und vom Wohnort ab.

Kurzübersicht: Vermögenssteuer in Baselland

  • Steuersatz: zwischen 1,1 ‰ und 3,3 ‰ auf das steuerbare Vermögen Freibeträge: CHF 75’000 für Einzelpersonen, CHF 150’000 für Ehepaare
  • Freigrenze: CHF 10’000
  • Gemeinden erheben zusätzliche Vermögenssteuern anhand des jeweiligen Steuerfusses

So wird die Vermögenssteuer in Baselland berechnet

Der Kanton Basel-Landschaft arbeitet mit einem progressiven Tarif, bei dem höhere Vermögenswerte mit höheren Sätzen besteuert werden. Der aktuelle kantonale Steuertarif (Staatssteuer) für die Vermögenssteuer gliedert sich wie folgt:

Vermögensspanne

Steuersatz

Bis CHF 10’000

steuerfrei

CHF 10’000 – 150’000

1,1 ‰

CHF 150’000 – 350’000

2,9 ‰

Über CHF 350’000

3,3 ‰

Beispielrechnung: Eine alleinstehende Person verfügt über ein steuerbares Vermögen von CHF 500’000. Die kantonale Steuer würde sich wie folgt zusammensetzen:

  • CHF 150’000 x 1,1 ‰ = CHF 165
  • CHF 200’000 x 2,9 ‰ = CHF 580 CHF 150’000 x 3,3 ‰ = CHF 495

Gesamte Staatssteuer: CHF 1’240

Einfluss der Wohnsitzgemeinde: Gemeindesteuerfuss

Neben der Staatssteuer kommt im Kanton Baselland noch die Gemeindesteuer hinzu. Diese berechnet sich, indem man die Staatssteuer mit dem Steuerfuss der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Steuerfuss variiert je nach Wohnort:

Gemeinde

Steuerfuss (2025)

Liestal

65,0 %

Allschwil

58,0 %

Pratteln

58,5 %

Münchenstein

60,0 %

Muttenz

56,0 %

Reinach

54,5 %

Binningen

49,0 %

Beispiel: Die oben genannte Person wohnt in Liestal. Neben CHF 1’240 Staatssteuer ergibt sich daraus eine Gemeindesteuer von:

CHF 1’240 x 65 % = CHF 806

Gesamte Vermögenssteuer: CHF 2’046

Freibetrag und Freigrenze: Was bleibt steuerfrei?

In Baselland gibt es sowohl Freibeträge als auch eine Freigrenze:

  • Freibeträge reduzieren das zu versteuernde Vermögen:
    • CHF 75’000 für Einzelpersonen
    • CHF 150’000 für verheiratete oder eingetragene Paare
  • Freigrenze: Bis zu einem Vermögen von CHF 10’000 fällt keine Vermögenssteuer an. Sobald dieser Wert überschritten wird, ist das gesamte Vermögen über dem Freibetrag steuerpflichtig.

Was gehört zum steuerbaren Vermögen?

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Nettovermögen der Vermögensbesteuerung. Dazu zählen:

  • Bargeld und Bankguthaben
  • Wertschriften (Aktien, Obligationen etc.)
  • Liegenschaften (inkl. Eigenheim)
  • Fahrzeuge
  • Rückkaufsfähige Lebensversicherungen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Landwirtschaftliches Vermögen

Nicht besteuert werden persönliche Gebrauchsgegenstände wie Möbel, Kleidung oder der Hausrat. Auch gebundene Vorsorgegelder (Säule 3a oder Pensionskasse) sind steuerfrei.

Wie erfolgt die Bewertung der Vermögenswerte?

Die Bewertung der Vermögenswerte richtet sich im Kanton Basel-Landschaft nach den kantonalen Steuerbestimmungen:

  • Geldwerte: werden zum Nennwert oder Marktwert am Jahresende bewertet
  • Wertschriften: laut amtlichem Kurswert (meist durch die Steuerverwaltung publiziert)
  • Fahrzeuge: nach Zeitwert
  • Immobilien:
    • Besteuert wird der Katasterwert, der auf dem Brandlagerwert der Gebäudeversicherung basiert (rückgerechnet auf das Jahr 1939).
    • Sowohl Boden- als auch Gebäudewert fließen in die Berechnung ein.

Berechnung des steuerbaren Vermögens – Schritt für Schritt

  1. Gesamtvermögen ermitteln: Alle Vermögenswerte am Ende der Steuerperiode zusammenrechnen
  2. Abzug der Schulden: Hypotheken, Privatkredite etc. werden abgezogen → ergibt das Reinvermögen
  3. Freibetrag abziehen: Je nach Zivilstand wird der entsprechende Freibetrag vom Reinvermögen subtrahiert → ergibt das steuerbare Vermögen

Wer muss Vermögenssteuern bezahlen?

Die Vermögenssteuerpflicht entsteht grundsätzlich für alle natürlichen Personen, die im Kanton Baselland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zudem sind auch Personen mit Liegenschaften im Kanton beschränkt steuerpflichtig, selbst wenn sie in einem anderen Kanton oder im Ausland wohnen.

Was gilt bei Immobilienbesitz in anderen Kantonen oder im Ausland?

  • Immobilien werden immer dort besteuert, wo sie sich befinden (Belegenheitsprinzip).
  • Für den Fall, dass jemand im Kanton Baselland lebt und eine Immobilie in einem anderen Kanton besitzt oder umgekehrt, greift die sogenannte interkantonale Steuerausscheidung.
  • Bei ausländischen Immobilien wird dank Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass Vermögen doppelt besteuert wird.

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Wichtige Punkte

  • Die Vermögenssteuer im Kanton Basel-Landschaft wird progressiv zwischen 1,1 ‰ und 3,3 ‰ auf das steuerbare Vermögen erhoben.
  • die Gemeinden erheben zusätzliche Vermögenssteuern anhand des jeweiligen Steuerfusses.
  • Der Freibetrag bei der Vermögenssteuer beträgt in Baselland CHF 75’000 (Einzelpersonen) bzw. CHF 150’000 (Ehepaare).

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